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„In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) . Das klingt gut, findet aber leider in der Praxis nicht immer in ausreichendem Maße Niederschlag. Auch im Fall eindeutiger Schuld setzen wir uns mit einer individuellen Verteidigungsstrategie für Sie ein, um eine Verurteilung zu vermeiden oder ein mildes Urteil zu erwirken. Dabei gilt es bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen richtig zu stellen.

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